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Kurze Checkliste fürs Impressum 2026 (TMG ist weg, jetzt § 5 DDG)

Hab mir die letzten Tage mal in Ruhe angeschaut, was sich beim Impressum eigentlich geändert hat, seit das TMG durch das DDG abgelöst wurde. Für alle, die wie ich lieber einmal sauber durchgehen als bei jeder Abmahnwelle nachzuzittern, hier meine private Checkliste.

Rechtsgrundlage zuerst: Seit 2026 läuft die Anbieterkennzeichnung über § 5 DDG, nicht mehr über das TMG. Inhaltlich ändert sich für die meisten wenig, eine Sache ist aber weg: der Pflicht-Link zur EU-OS-Plattform für Streitschlichtung ist seit Juli 2025 abgeschafft, muss also auch nicht mehr im Impressum stehen. Wer den noch drin hat, kann ihn streichen.

Was drinstehen muss, hängt von der Rechtsform ab. Bei mir als Einzelunternehmer sind es Name, Anschrift, Kontakt (E-Mail reicht, Telefon ist umstritten aber üblich) und ggf. USt-ID. Bei GbR kommen alle Gesellschafter dazu, bei der neuen eGbR zusätzlich die Gesellschaftsregister-Nummer nach MoPeG. UG und GmbH brauchen Handelsregisternummer, Sitz und Vertretungsberechtigte, beim Verein den Vorstand laut Satzung. Für AT gilt § 5 ECG plus § 14 UGB (und bei Medien § 25 MedienG), für CH Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG.

Weil ich keine Lust hatte, mir das für jede Rechtsform einzeln zusammenzusuchen, hab ich den Fragebogen auf impressum.biz durchgeklickt: Land und Rechtsform wählen, ein paar passende Fragen beantworten, E-Mail bestätigen, fertig. Kostenlos, keine drei Minuten, deckt auch Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung gleich mit ab.

Einziger Punkt, den ich noch klären will: Meine Privatadresse steht da aktuell drin, weil ich vom Homeoffice aus arbeite. Dafür gibt es dort optional den Impressumsschutz mit ladungsfähiger Geschäftsadresse, werde ich mir wohl noch dazubuchen, bevor mich das irgendwann stört.